AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jennifer Dötsch, Heart Photography
Stand: 19.08.2024
​​
​
§ 1 Geltungsbereich
-
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch AGB genannt – gelten für alle von Jennifer Dötsch, Glatzer Weg 4, 29225 Celle – im folgenden als Fotografin bezeichnet – durchgeführten Aufträge.
-
Sie gelten mit der Erteilung des Auftrags als akzeptiert.
-
Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, elektronische Bilder in digitalisierter Form, usw.). Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge.
​
§ 2 Urheber- und Nutzungsrecht
-
Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
-
Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Lichtbildern auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
-
Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der Lichtbilder kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen und wird separat in Rechnung gestellt.
-
Bei Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Fotografin zum Schadensersatz.
-
Bei Vertragsabschluss kann der Auftraggeber der Fotografin das Recht einräumen, Lichtbilder zum Zwecke der Eigenwerbung (Internetpräsentation, Werbeunterlagen, usw.) zu veröffentlichen. Die Einwilligung ist freiwillig.
​
§ 3 Vergütung
-
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar vereinbart.
-
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
-
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
-
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.
​
§ 4 Haftung
-
Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, von ihr verwendetes und ihr überlassenes Material sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
-
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind.
-
Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
-
Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografin, sowie die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall usw.), die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
-
Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
-
Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch – technischen Gestaltung ausgeschlossen.
-
Die Aufbewahrung der Lichtbilder ist nicht Teil des Auftrags.
​
§ 5 Datenschutz
-
Die Fotografin erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten, sowie der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Auftrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1b) sowie Abs. 1c) DSGVO. Zu den personenbezogenen Daten gehören neben Kontaktdaten wie Name, Anschrift, usw. insbesondere digitale Fotos.
-
Zur Erfüllung des Auftrags offenbart oder übermittelt die Fotografin personenbezogene Daten an andere Personen oder Unternehmen (Auftragsverarbeiter). Die Auftragsverarbeitung geschieht auf Grundlage des Artikel 28 DSGVO. Zum Beispiel
-
werden dem Auftraggeber die digitalen Fotos über eine passwortgeschützte Onlinegalerie eines Online-Bilderdienstes zur Auswahl gestellt.
-
werden die digitalen Fotos zum Druck an ein Fotolabor übermittelt.
-
wird die Rechnung mit einer Online-Buchhaltungssoftware erstellt und dort gespeichert.
-
-
Die von der Fotografin gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Daten, die zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, werden entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Dazu zählen u. A. die Lichtbilder. Lichtbilder sind nach §64 UhrG siebzig Jahre p.m.a (nach dem Tod des Urhebers) urheberrechtlich geschützt. Um Rechte z.B. auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) oder Schadensersatz (§ 97 UrhG) geltend zu machen, und die Urheberschaft beweisen zu können (§ 10 UrhG), werden die digitalen Fotos von der Fotografin entsprechend aufbewahrt.
-
Der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei der Fotografin gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Für Daten, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung benötigt werden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, besteht nach Art. 17 Abs. 3b) sowie Abs. 3e) DSGVO kein Recht auf Löschung. Anfragen sind schriftlich an die Fotografin zu richten.
§ 6 Schlussbestimmungen
Die Fotografin beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Lüneburg verhandelt werden.
​
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin.